Elektroschrott

ElektroG Erstbehandlung

Wir sind anerkannter Fachbetrieb und dürfen so das Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln und Verwerten von Elektro- Elektronikgeräten in der Erstbehandlungsanlage gemäß §11 und §12 ElektroG gemäß Zustimmungsbescheid durchführen.
Bitte kontaktieren Sie uns vor Ihrer Anlieferung um die Annahmemöglichkeiten Ihrer Altgeräte zu besprechen.

Aktuell kommt durch Lithium-Ionen- und Nickel-Akkus vermehrt zu Bränden bei Recyclingbetrieben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich in Ihrer Lieferung keine Art von Batterien oder Akkus befinden dürfen.

Sie haben Fragen zu einer unserer Leistungen?

Schreiben Sie uns gerne über das Kontaktformular. Wir melden uns schnellstmöglich nach dem Erhalt Ihrer Nachricht.